Leistungserklärung

Seit dem 1. Juli 2013 trifft Hersteller die Pflicht, eine so genannte Leistungserklärung für alle auf den Markt gebrachten Bauprodukte zur Verfügung zu stellen, die von einer europäisch harmonisierten Norm (oder einer Europäischen Technischen Bewertung) erfasst sind. Diese Leistungserklärung, die an die Stelle der bisherigen
„EG-Konformitätserklärung“ tritt und diese fortentwickelt, ist das zentrale Element der neuen Bauprodukteverordnung.
Nahaufnahme eines Dokumentes