Flucht- und Rettungswege
Die Normen DIN EN 179 und 1125 gibt es seit dem 01.04.2003. Die Umsetzung im Deutschen Recht ist zum 27.02.2004 mit der Übernahme in die Bauregelliste Teil B erfolgt. Damit sind die Normen Stand der Technik.
Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
Um Haftungsrisiken nach § 319 StGB zu vermeiden, sollten Sie sich an die Normen nach DIN EN 179 bzw. 1125 halten. Wir helfen Ihnen dabei. Bitte beachten Sie, dass nur zertifizierte Türenhersteller Türen nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 herstellen dürfen.
Notausgänge nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinen öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Dies können unter anderem auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden.
Paniktüren nach DIN EN 1125 kommen in öffentlich genutzten Gebäuden zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese in Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen. Hiervon sind zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und Einkaufszentren betroffen. Durch die neuen Normen hat die Planung von Fluchtwegen die gleiche Priorität wie der bauliche Brandschutz.
Sollten Sie Fragen zum Thema DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 haben so steht Ihnen unser Vertriebsteam sehr gerne zur Verfügung.